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Rollierendes System im Dienstplan: Bedeutung, Planung und Rechtslage

Sechs Öffnungstage, fünf Arbeitstage je Person: Im Einzelhandel geht diese Rechnung nur auf, wenn der freie Tag Woche für Woche weiterwandert. Wie man den Rotationszyklus berechnet, was bei Urlaub, Feiertagen und Sonntagsarbeit gilt und wo die Mitbestimmung ansetzt.

Von Dr. Katharina Müller · 26. September 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Ein rollierendes System (auch rollierendes Freizeitsystem oder Rolliersystem) ist eine Arbeitszeitverteilung, bei der der arbeitsfreie Tag einer Person nicht fest auf einem Wochentag liegt, sondern im Wochenrhythmus weiterrückt – typisch im Einzelhandel, wo der Betrieb an sechs Werktagen geöffnet ist, die Beschäftigten aber eine Fünf-Tage-Woche haben. Bei einem freien Tag pro Woche und sechs Öffnungstagen wiederholt sich das Muster nach sechs Wochen. Rechtlich gilt: Die Verteilung der freien Tage ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig, Urlaub wird auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet (24 Werktage entsprechen 20 Arbeitstagen), und fällt ein Feiertag auf den rollierend freien Tag, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weder Anspruch auf Feiertagsvergütung für diesen Tag noch auf einen Ersatz-Freitag – sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln.
6 WochenZykluslänge bei 6 Öffnungstagen und 1 freiem Tag
24 → 20Mindesturlaub in Werktagen und Arbeitstagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 2Betriebsrat bestimmt die Verteilung mit

Was „rollierend“ im Dienstplan bedeutet

„Rollieren“ heißt hier: Der freie Tag rollt durch die Woche. Wer in Woche 1 am Montag frei hat, hat in Woche 2 am Dienstag frei, in Woche 3 am Mittwoch und so weiter. Der Begriff stammt aus dem Einzelhandel, wo mit der Einführung der Fünf-Tage-Woche bei unveränderten Öffnungszeiten von Montag bis Samstag eine Lösung für den sechsten Tag nötig wurde. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen des Handels ist deshalb seit den 1980er-Jahren vom rollierenden Freizeitsystem die Rede, und ein erheblicher Teil der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stammt aus Warenhäusern und Filialbetrieben.

Das Grundprinzip ist einfach: Der Betrieb ist länger geöffnet, als die einzelne Person arbeitet. Statt alle am selben Tag freizustellen – was den Betrieb an diesem Tag lahmlegen würde –, werden die freien Tage gleichmäßig über die Öffnungstage verteilt. Rotation sorgt zusätzlich dafür, dass niemand dauerhaft den unbeliebten Tag bekommt: Der freie Montag nach einem ohnehin freien Sonntag ist begehrt, der freie Mittwoch weniger.

Abzugrenzen ist das rollierende System von zwei verwandten Modellen. Der geteilte Dienst verteilt die Arbeitszeit innerhalb eines Tages, nicht über die Woche. Und die Vier-Tage-Woche nutzt häufig rollierende freie Tage als Umsetzungsmittel, ist aber ein eigenes Arbeitszeitmodell mit eigener Rechtsfrage nach § 3 ArbZG. Einen Überblick über alle gängigen Modelle gibt der Beitrag Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Die Zykluslänge berechnen

Die zentrale Planungsgröße ist die Zykluslänge: die Zahl der Wochen, nach der sich das Muster wiederholt und jede Person jeden Öffnungstag gleich oft frei hatte. Rückt der freie Block jede Woche um so viele Tage weiter, wie er lang ist, ergibt sich:

Zykluslänge in Wochen = Öffnungstage ÷ größter gemeinsamer Teiler (Öffnungstage, freie Tage pro Woche). Bei sechs Öffnungstagen und einem freien Tag: 6 ÷ 1 = 6 Wochen. Die Zahl der Rotationsgruppen entspricht der Zykluslänge; an jedem Öffnungstag ist genau eine Gruppe frei.
Zykluslänge und Tagesbesetzung nach Öffnungstagen und freien Tagen
ÖffnungstageFreie Tage je Person und WocheZykluslängeAnwesend je ÖffnungstagTypischer Einsatz
6 (Mo–Sa)16 Wochen5 von 6 Gruppen (rund 83 %)Einzelhandel, Fünf-Tage-Woche
6 (Mo–Sa)23 Wochen4 von 6 Tagesanteilen (rund 67 %)Einzelhandel, Vier-Tage-Woche oder Teilzeit
5 (Mo–Fr)15 Wochen4 von 5 Gruppen (80 %)Büro, Service, Vier-Tage-Woche
7 (Mo–So)27 Wochen5 von 7 Tagesanteilen (rund 71 %)Gastronomie, Pflege, Bäckerei mit Sonntagsverkauf

Die Tabelle zeigt auch die Kehrseite: Eine reine Rotation liefert an jedem Öffnungstag dieselbe Besetzung. Im Handel liegt die Nachfrage aber selten gleichmäßig – häufig ist der Samstag der stärkste Tag und ein Vormittag unter der Woche einer der schwächsten. Wer die Rotation ohne Blick auf die Bedarfskurve baut, ist samstags unter- und dienstags überbesetzt. Deshalb gehört vor den Rotationsplan die Frage, wie viele Personen je Tag und Zeitfenster überhaupt gebraucht werden; das Vorgehen beschreibt der Beitrag Personalbedarf ermitteln.

Beispiel: Fünf-Tage-Woche bei sechs Öffnungstagen

Ein Geschäft mit Öffnung von Montag bis Samstag teilt sein Team in sechs Gruppen A bis F. Jede Gruppe hat pro Woche einen freien Werktag, der jede Woche um einen Tag nach vorn rückt. Nach dem Samstag springt er auf den Montag der Folgewoche.

Rotationsplan: freier Werktag je Gruppe über einen Zyklus von sechs Wochen (vorwärts rollierend)
GruppeWoche 1Woche 2Woche 3Woche 4Woche 5Woche 6
AMoDiMiDoFrSa
BDiMiDoFrSaMo
CMiDoFrSaMoDi
DDoFrSaMoDiMi
EFrSaMoDiMiDo
FSaMoDiMiDoFr

Drei Eigenschaften lassen sich an der Tabelle ablesen. Erstens ist in jeder Spalte jeder Wochentag genau einmal vertreten – an jedem Öffnungstag fehlt also genau eine Gruppe. Zweitens hat jede Gruppe nach sechs Wochen jeden Wochentag einmal frei gehabt. Drittens entsteht durch die Vorwärtsrotation einmal pro Zyklus ein Block aus drei freien Tagen: Wer in einer Woche am Samstag frei hat, hat in der Folgewoche am Montag frei und damit Samstag, Sonntag und Montag am Stück. Eine Rückwärtsrotation (Samstag, Freitag, Donnerstag …) erzeugt diesen Block nicht; welche Richtung gilt, ist eine Gestaltungsfrage, die im Betrieb mit Betriebsrat mitbestimmt wird – das Bundesarbeitsgericht hat sich 1989 genau mit der Wahl zwischen festem und vorwärts rollierendem freien Tag befasst.

Die Gruppen sollten nicht nach Sympathie, sondern nach Qualifikation zusammengesetzt sein: Fehlt an einem Tag die Gruppe, in der beide Kassenverantwortlichen stecken, hilft die gleichmäßige Kopfzahl wenig. Teilzeitkräfte lassen sich in dasselbe Raster einhängen, indem ihnen zwei oder drei freie Tage je Woche zugeordnet werden – dann gilt für sie die kürzere Zykluslänge aus der Tabelle oben.

Rechtlicher Rahmen

Arbeitszeitgesetz: Werktage, Sonntage, Ersatzruhetage

Das Arbeitszeitgesetz rechnet in Werktagen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten und nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Werktage sind Montag bis Samstag. Ein rollierendes System mit Fünf-Tage-Woche bewegt sich damit von vornherein unterhalb der gesetzlichen Wochengrenze von 48 Stunden; es ist arbeitszeitrechtlich unproblematisch, solange die Tagesdienste die Grenzen aus § 3 ArbZG und die elfstündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG einhalten.

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind nach § 9 Abs. 1 ArbZG von 0 bis 24 Uhr beschäftigungsfrei. Für Verkaufsstellen ist Sonntagsöffnung die Ausnahme; sie richtet sich nach dem Ladenöffnungsrecht der Länder. Wo der Betrieb dennoch sonntags arbeitet – in der Gastronomie etwa nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG –, verlängert sich das Rotationsraster auf sieben Tage, und § 11 ArbZG kommt hinzu: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben, für Sonntagsarbeit ist binnen zwei Wochen und für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag binnen acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren (§ 11 Abs. 1 und 3 ArbZG). Die Gastronomie-Praxis dazu steht im Beitrag Dienstplan in der Gastronomie.

Ersatzruhetag und Rolltag: Ein ohnehin freier Werktag – auch der rollierend freie Tag – kann als Ersatzruhetag dienen (BAG, 12.12.2001 – 5 AZR 294/00). Er muss dann aber ein ganzer Kalendertag von 0 bis 24 Uhr sein. Ein „Rolltag“, an dem die Nachtschicht bis in den frühen Morgen läuft und am Abend wieder beginnt, genügt nicht (BAG, 08.12.2021 – 10 AZR 641/19).

Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Besteht ein Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mit. Ein rollierendes System ist genau eine solche Verteilungsregel. Das Bundesarbeitsgericht hat früh entschieden, dass die Mitbestimmung die Ausgestaltung des Systems umfasst – ob der freie Tag fest liegt oder vorwärts rolliert, wie die Gruppen gebildet werden und ob ein freier Tag, der auf einen Wochenfeiertag fallen würde, auf einen anderen Tag verlegt wird (BAG, 25.07.1989 – 1 ABR 46/88; zu Feiertagswochen im Rolliersystem auch BAG, 31.01.1989 – 1 ABR 67/87). Soweit ein Tarifvertrag die Frage abschließend regelt, entfällt die Mitbestimmung insoweit. Wie eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplanung aufgebaut sein kann, beschreibt der Beitrag Dienstplanung und Betriebsrat.

Urlaub: Umrechnung von Werktagen auf Arbeitstage

§ 3 Abs. 1 BUrlG gewährt mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr und geht damit von einer Sechs-Tage-Woche aus. Wer rollierend fünf Tage je Woche arbeitet, hat den Anspruch in Arbeitstagen: Die Urlaubstage werden im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage zu den Werktagen umgerechnet. Für das rollierende Freizeitsystem im Einzelhandel hat das Bundesarbeitsgericht diese Umrechnung ausdrücklich verlangt und dabei 312 Werktage im Jahr zugrunde gelegt (BAG, 14.01.1992 – 9 AZR 148/91). Ist die Verteilung unregelmäßig, ist nicht die einzelne Woche maßgeblich, sondern der Zeitraum, in dem sich der Arbeitsrhythmus wiederholt (BAG, 08.09.1998 – 9 AZR 161/97) – im rollierenden System also der Zyklus.

Umrechnung des Urlaubsanspruchs im rollierenden System
KonstellationRechnungAnspruch in Arbeitstagen
Gesetzlicher Mindesturlaub, Fünf-Tage-Woche rollierend24 × 5 ÷ 620
Vertraglich 36 Werktage, Fünf-Tage-Woche rollierend36 × 5 ÷ 630
Gesetzlicher Mindesturlaub, Wechsel von 5- und 4-Tage-Wochen (234 Arbeitstage im Jahr)24 × 234 ÷ 31218
Gesetzlicher Mindesturlaub, Vier-Tage-Woche rollierend24 × 4 ÷ 616

Zwei Folgerungen sind für den Plan wichtig. Urlaub wird in Arbeitstagen verbraucht, nicht in Kalendertagen: Der rollierend freie Tag innerhalb einer Urlaubswoche kostet keinen Urlaubstag. Das hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt für ein rollierendes Dienstplanmodell im Rettungsdienst bestätigt und dort Feiertage, an denen dienstplanmäßig keine Arbeitspflicht bestand, nicht als Urlaubstage gelten lassen (BAG, 19.08.2025 – 9 AZR 216/24). Und Bruchteile aus der Umrechnung werden nicht automatisch aufgerundet; die Rundungsregel des § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für Teilurlaub. Wann der Betrieb Urlaub in Spitzenzeiten begrenzen darf, behandelt der Beitrag zur Urlaubssperre.

Feiertag auf dem rollierend freien Tag

Das ist die häufigste Streitfrage im rollierenden System. § 2 Abs. 1 EntgFG verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu bezahlen, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Der Feiertag muss also die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein. Hat eine Person an diesem Tag nach dem Rotationsschema ohnehin frei, fällt keine Arbeit wegen des Feiertags aus – sie wäre auch ohne Feiertag nicht eingesetzt worden. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Fünf-Tage-Woche bei sechs Öffnungstagen entschieden, dass in diesem Fall weder Feiertagsvergütung für den Tag noch ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung oder einen Ersatz-Freitag besteht (BAG, 16.03.1988 – 4 AZR 626/87).

Die Regel hat eine Voraussetzung: Die Freistellung muss sich aus einem Schema ergeben, das von der Lage der Feiertage unabhängig ist. Ein Plan, der die freien Tage gezielt auf Feiertage legt, um die Feiertagsvergütung zu vermeiden, trägt diese Begründung nicht. Umgekehrt dürfen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln, dass Wochenfeiertage bei der Verteilung der freien Tage ausgespart werden oder dass beim Zusammentreffen ein zusätzlicher Freizeitausgleich an einem anderen Tag gewährt wird. Ohne eine solche Regelung bleibt es bei der gesetzlichen Grundregel. Bei festem Monatsgehalt zeigt sich der Unterschied vor allem im Stundenkonto: Wessen Arbeitstag auf den Feiertag fällt, arbeitet in dieser Woche einen Tag weniger, wessen Rolltag darauf fällt, nicht. Über einen vollen Zyklus und mehrere Jahre gleicht sich das nur teilweise aus – ein Grund, warum viele Betriebe die Frage ausdrücklich regeln.

Übersicht: Rechtsfragen im rollierenden System
FrageGrundregelBeleg
Darf der freie Tag wandern?Ja, Verteilung auf Werktage im Rahmen von § 3 ArbZG§ 3 ArbZG
Muss der Betriebsrat zustimmen?Ja, Verteilung auf Wochentage und Ausgestaltung des Systems§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG; BAG 1 ABR 46/88
Wie viele Urlaubstage?Umrechnung auf Arbeitstage, Basis 312 Werktage bzw. der Zyklus§ 3 BUrlG; BAG 9 AZR 148/91, 9 AZR 161/97
Feiertag auf dem Rolltag?Keine Feiertagsvergütung, kein Ersatz-Freitag, sofern Schema feiertagsunabhängig§ 2 EntgFG; BAG 4 AZR 626/87
Ersatzruhetag bei Sonn- oder Feiertagsarbeit?Darf auf den freien Werktag fallen, muss aber 0 bis 24 Uhr frei sein§ 11 Abs. 3 ArbZG; BAG 5 AZR 294/00, 10 AZR 641/19

Ein rollierendes System in sechs Schritten einführen

Die Reihenfolge ist entscheidend, weil spätere Schritte auf früheren aufbauen. Ein Rotationsplan, der vor der Bedarfsermittlung entsteht, muss in der Regel nachträglich mit Ausnahmen geflickt werden.

Einführungsschritte mit Ergebnis
SchrittInhaltErgebnis
1. Bedarf je TagMindest- und Wunschbesetzung je Öffnungstag und Zeitfenster, getrennt nach QualifikationBesetzungskurve als Prüfmaßstab
2. Zyklus festlegenÖffnungstage und freie Tage je Person, daraus Zykluslänge und GruppenzahlRotationsraster
3. Gruppen bildenQualifikationen gleichmäßig verteilen, Teilzeitkräfte einhängenJede Gruppe allein ersetzbar
4. Richtung und SpitzenVorwärts oder rückwärts rollieren, Umgang mit starken Tagen (etwa Samstag)Planbare lange Wochenenden, gedeckte Spitzen
5. Sonderfälle regelnFeiertagswochen, Urlaub in Arbeitstagen, Tausch des Rolltags, ErsatzruhetageBetriebsvereinbarung oder schriftliche Regel
6. Veröffentlichen und prüfenPlan für mindestens einen vollen Zyklus im Voraus bekannt geben, Abweichungen auswertenVerlässlichkeit für das Team

Zum sechsten Schritt: Ein Vorteil des rollierenden Systems ist, dass die freien Tage für Monate im Voraus feststehen. Diesen Vorteil verschenkt, wer nur die aktuelle Woche veröffentlicht. Wie weit ein Dienstplan im Voraus stehen muss, regelt das Gesetz nur für Arbeit auf Abruf; die übrigen Maßstäbe fasst der Beitrag zur Dienstplan-Bekanntgabefrist zusammen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Für das rollierende System spricht, dass es die Lücke zwischen Öffnungs- und Arbeitszeit ohne zusätzliche Teilzeitstellen schließt, dass unbeliebte freie Tage fair verteilt werden und dass die freien Tage weit im Voraus planbar sind. Gegen es spricht die gleichförmige Besetzung, die zu ungleichmäßiger Nachfrage nicht passt, der Wochentag, der für die einzelne Person ständig wechselt – was Kinderbetreuung, Vereinstraining oder einen Zweitjob erschwert –, und der Verwaltungsaufwand bei Feiertagen und Urlaub. Wo die Beschäftigten feste Termine an bestimmten Wochentagen haben, ist ein fester freier Tag mit Wunschbindung oft die bessere Lösung; wo die Fairness im Vordergrund steht, das rollierende System.

Wie Dienstplanungssoftware die Rotation automatisiert

Ein Sechs-Wochen-Zyklus mit sechs Gruppen lässt sich in einer Tabelle abbilden. Schwierig wird es an den Rändern: wenn eine Person die Gruppe wechselt, ein Feiertag in die Woche fällt, Urlaub in Arbeitstagen verbucht werden muss oder zwei Kolleginnen ihren Rolltag tauschen möchten. An diesen Stellen entscheidet sich, ob eine Software die Rotation trägt oder nur anzeigt. Sechs Funktionen sind dafür maßgeblich:

Anforderungen an Software für rollierende Systeme
FunktionWozu im rollierenden System
Wiederkehrende Vorlagen über mehrere WochenDer Zyklus wird einmal angelegt und fortgeschrieben, statt jede Woche neu gebaut
Feiertagskalender je BundeslandFeiertagswochen werden erkannt; die betriebliche Regel (Verlegen oder Ausgleich) lässt sich anwenden
Urlaubskonto in ArbeitstagenRolltage und dienstfreie Feiertage werden nicht als Urlaubstage verbucht
Hinweise auf Ruhezeiten und HöchstarbeitszeitTausch oder Sonderdienste verletzen nicht unbemerkt § 3 oder § 5 ArbZG
Schichttausch mit FreigabeRolltage werden über die App getauscht, die Besetzung bleibt sichtbar
Besetzungsprüfung je TagDie gleichmäßige Rotation wird gegen die Bedarfskurve geprüft

Wie weit automatische Planung über das Fortschreiben von Vorlagen hinausgeht – etwa das Verteilen offener Dienste nach Regeln –, behandelt die Seite Automatische Dienstplanung. Der Begriff der Besetzungsregel ist im Lexikon unter Besetzungsregel erklärt.

Aplano deckt die genannten Punkte für kleine und mittlere Betriebe ab: Schichtvorlagen, Schichttausch und Abwesenheiten sind ab dem Basic-Tarif (2,00 € je Mitarbeiter und Monat netto) enthalten, Urlaubskonten und Stundenkonten werden mitgeführt, und der Planer weist auf Konflikte bei Pausen- und Ruhezeiten hin. Automatische Planung und Zeiterfassung gehören zum Pro-Tarif (4,50 €); getestet werden kann 14 Tage ohne Kreditkarte. Auf Capterra hat Aplano 4,8 von 5 Punkten bei 113 Bewertungen, auf OMR Reviews 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen (Stand Juli 2026). Die Einordnung neben anderen Werkzeugen steht im Software-Vergleich, die Preislogik unter Kosten.

Zitierfähige Antwort: Ein rollierendes System ist eine Arbeitszeitverteilung, bei der der freie Tag jeder Person wöchentlich um einen Tag weiterrückt, meist im Einzelhandel mit sechs Öffnungstagen und Fünf-Tage-Woche. Die Zykluslänge beträgt Öffnungstage geteilt durch den größten gemeinsamen Teiler aus Öffnungstagen und freien Tagen je Woche, bei sechs Öffnungstagen und einem freien Tag also sechs Wochen. Die Verteilung ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig, der Urlaub wird auf Arbeitstage umgerechnet (24 Werktage entsprechen 20 Arbeitstagen), und ein Feiertag auf dem rollierend freien Tag begründet nach BAG 4 AZR 626/87 weder Feiertagsvergütung noch einen Ersatz-Freitag, sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes vorsehen.

Häufige Fragen

Was bedeutet rollierendes System im Einzelhandel?

Im Einzelhandel ist der Betrieb meist an sechs Werktagen von Montag bis Samstag geöffnet, die Beschäftigten arbeiten aber fünf Tage. Beim rollierenden System rückt der freie Werktag jede Woche um einen Tag weiter, sodass alle Öffnungstage gleichmäßig besetzt sind und jede Person jeden Wochentag reihum einmal frei hat. Der Zyklus wiederholt sich nach sechs Wochen.

Wie berechnet man die Zykluslänge eines rollierenden Systems?

Zykluslänge in Wochen gleich Öffnungstage geteilt durch den größten gemeinsamen Teiler aus Öffnungstagen und freien Tagen je Person und Woche. Bei sechs Öffnungstagen und einem freien Tag sind es sechs Wochen, bei zwei freien Tagen drei Wochen, bei sieben Öffnungstagen und zwei freien Tagen sieben Wochen. Die Zahl der Rotationsgruppen entspricht der Zykluslänge.

Wie viele Urlaubstage habe ich im rollierenden System?

Der Urlaub wird auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 BUrlG entspricht bei einer rollierenden Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen, 36 vertragliche Werktage entsprechen 30 Arbeitstagen. Bei unregelmäßiger Verteilung gilt die Formel Urlaubstage mal Arbeitstage im Jahr geteilt durch 312 (BAG 9 AZR 148/91).

Was passiert, wenn ein Feiertag auf meinen rollierend freien Tag fällt?

Dann besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Anspruch auf Feiertagsvergütung für diesen Tag und kein Anspruch auf einen Ersatz-Freitag, weil die Arbeit nicht wegen des Feiertags, sondern wegen des Rotationsschemas ausfällt (BAG 4 AZR 626/87, § 2 EntgFG). Voraussetzung ist, dass das Schema unabhängig von den Feiertagen festgelegt wurde. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können einen Ausgleich vorsehen.

Muss der Betriebsrat einem rollierenden System zustimmen?

Ja. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das umfasst auch die Ausgestaltung des Systems, etwa die Rotationsrichtung und die Frage, ob freie Tage in Feiertagswochen verlegt werden (BAG 1 ABR 46/88). Ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle.

Kann der rollierend freie Tag als Ersatzruhetag zählen?

Ja, ein ohnehin arbeitsfreier Werktag kann Ersatzruhetag für Sonn- oder Feiertagsarbeit nach § 11 Abs. 3 ArbZG sein (BAG 5 AZR 294/00). Er muss aber ein ganzer Kalendertag von 0 bis 24 Uhr sein; ein Rolltag, an dem eine Nachtschicht in den Tag hineinreicht oder abends beginnt, genügt nicht (BAG 10 AZR 641/19).

Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Quellen und Stand

  1. § 3 ArbZG, § 9 ArbZG, § 10 ArbZG und § 11 ArbZG – werktägliche Arbeitszeit, Sonn- und Feiertagsruhe, Ausnahmen, Ausgleich und Ersatzruhetag.
  2. § 87 BetrVG – Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage.
  3. § 3 BUrlG – Mindesturlaub von 24 Werktagen.
  4. § 2 EntgFG – Entgeltzahlung an Feiertagen.
  5. BAG, Urteil vom 16.03.1988 – 4 AZR 626/87 – Feiertag auf dem freien Tag im rollierenden System, keine Feiertagsvergütung und keine Arbeitszeitverkürzung.
  6. BAG, Beschluss vom 31.01.1989 – 1 ABR 67/87 – Rolliersystem in Wochen mit Wochenfeiertagen, Mitbestimmung bei der Verteilung freier Tage.
  7. BAG, Beschluss vom 25.07.1989 – 1 ABR 46/88 – Mitbestimmung bei Ausgestaltung des rollierenden Freizeitsystems.
  8. BAG, Urteil vom 14.01.1992 – 9 AZR 148/91 – Umrechnung des Urlaubs im rollierenden Freizeitsystem, 312 Werktage als Jahresbasis.
  9. BAG, Urteil vom 08.09.1998 – 9 AZR 161/97 – Umrechnung bei unregelmäßiger Verteilung über den Wiederholungszeitraum.
  10. BAG, Urteil vom 12.12.2001 – 5 AZR 294/00 – Ersatzruhetag auf einem ohnehin arbeitsfreien Werktag.
  11. BAG, Urteil vom 08.12.2021 – 10 AZR 641/19 – Ersatzruhetag muss ein ganzer Kalendertag sein, Rolltag mit Nachtarbeit genügt nicht.
  12. BAG, Urteil vom 19.08.2025 – 9 AZR 216/24 – Urlaubsberechnung nach Arbeitstagen im rollierenden Dienstplanmodell.
  13. Aplano Produktinformationen und Preise, Stand Juli 2026; Bewertungen auf Capterra und OMR Reviews, Stand Juli 2026.

Redaktionell geprüft am 26. September 2026. Die Beispielrechnungen zu Zykluslänge und Urlaub sind rechnerische Illustrationen, keine tariflichen Werte. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Praxishilfe und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.

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