Aktuelle Beiträge
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Sonderurlaub: Anlässe, Anspruch und Abbildung im Dienstplan
§ 616 BGB nennt weder Anlässe noch Tage – beides steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag, und dort ist der Anspruch häufig ausgeschlossen. Dazu die Abgrenzung zu Kinderkrankengeld und PflegeZG und fünf Festlegungen für den Plan.
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Arbeitszeitmodelle im Überblick: Welches Modell passt zum Betrieb?
Neun Modelle von der festen Arbeitszeit über Gleitzeit, Schicht und Arbeit auf Abruf bis zur Jahresarbeitszeit – mit den Grenzen aus § 3 ArbZG, den Mindestregeln des § 12 TzBfG und der Frage, welches Modell zu welchem Bedarfsverlauf passt.
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Dienstplan in der Gastronomie: Recht, Bedarfskurve und Praxis
Verkürzte Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG, 15 beschäftigungsfreie Sonntage und Ersatzruhetage nach § 11 ArbZG, Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG für alle Beschäftigten – und vier Schritte von der Umsatzkurve zur Besetzung.
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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Dienstplan: Unterschied, Ruhezeit, Vergütung
Bereitschaftsdienst zählt voll als Arbeitszeit, Rufbereitschaft grundsätzlich nicht – bis die Reaktionszeit zu kurz wird (EuGH C-580/19). Dazu der Ruhezeitausgleich nach § 5 Abs. 3 ArbZG und sechs Punkte, die im Plan stehen müssen.
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Dienstplan-Bekanntgabefrist: Wie lange im Voraus muss der Plan stehen?
Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht – nur bei Arbeit auf Abruf gelten vier Tage nach § 12 Abs. 3 TzBfG. Wo die Frist tatsächlich steht, was § 106 GewO bei kurzfristigen Änderungen verlangt und welcher Vorlauf je Branche realistisch ist.
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Dienstplanung mit Microsoft Teams: Wann „Schichten“ reicht
Was die Schichten-App dokumentiert leistet, welche Grenzen Microsoft selbst benennt – keine ArbZG-Prüfung, keine Aufbewahrungsrichtlinien, 100-Tage-Exportgrenze, kein Gastzugriff – und ab wann eine Fachlösung nötig wird.
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4-Tage-Woche einführen: Modelle, Arbeitszeitgesetz und Dienstplan
Komprimiert oder verkürzt? Was § 3 ArbZG beim Zehn-Stunden-Tag verlangt, was die deutsche Pilotstudie mit 45 Organisationen ergeben hat und warum die Bedarfsrechnung vor dem Kalender kommt.
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Dienstplanung und Betriebsrat: Mitbestimmung richtig gestalten
Wo § 87 BetrVG greift, warum Lage und Verteilung der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig sind und wie eine Betriebsvereinbarung den Planungsalltag beschleunigt statt bremst.
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Personalbedarf richtig ermitteln – die Grundlage jeder Dienstplanung
Ohne belastbaren Bedarf ist jeder Plan Raten. So leiten Sie die Soll-Besetzung je Zeitfenster her, trennen Grund- von Spitzenlast und prüfen das Ergebnis nachvollziehbar.
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Schichtübergabe und Team-Kommunikation digitalisieren
Wenn Übergaben auf Zetteln und in privaten Chats hängen, gehen Informationen verloren. Wie ein strukturierter, digitaler Kanal Wissen sichert und den Plan verbindlich hält.
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Personalkosten über den Dienstplan steuern
Fünf Kennzahlen, die als Nebenprodukt der Planung entstehen: Personalkostenquote, Soll-Ist-Abweichung, Zuschlagsanteil, Salden der Stundenkonten und Änderungsquote – samt monatlichem Rhythmus und den Grenzen aus § 87 BetrVG.
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Krankenstand und Ausfallzeiten in den Dienstplan einrechnen
Vom Brutto- zum Netto-Personalbedarf: Ausfallquote und Personalfaktor berechnen, die Krankenstandszahlen 2025 richtig lesen und entscheiden, ob die Reserve als Springerpool, Überplanung oder offene Schicht abgedeckt wird.
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Urlaubssperre: Wann sie zulässig ist – und wann nicht
Welche dringenden betrieblichen Belange eine Sperre nach § 7 BUrlG tragen, wo ihre zeitlichen Grenzen liegen, warum bereits genehmigter Urlaub bindend bleibt – und wie eine Urlaubsquote je Team die Sperre meist überflüssig macht.
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Geteilter Dienst: Zulässigkeit, Ruhezeit und Planung
Warum der geteilte Dienst arbeitszeitrechtlich zulässig, aber begründungsbedürftig ist, welche Rolle Ruhepausen und Ruhezeit spielen und wie er fair verteilt wird.
Grundlagen vertiefen
Sie suchen den Überblick statt Einzelthemen? Der Software-Vergleich ordnet neun Lösungen nach Einsatzkontext ein, die Rechtslage fasst Arbeitszeitgesetz und Mitbestimmung zusammen und das Aplano-Dossier zeigt Funktionen, Preise und Grenzen des Testsiegers.